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Subventionen

Die Bibliotheken übermitteln der Mediathek Wallis über ihre Gemeindebehörde bis spätestens am 30. April des laufenden Jahres das Budget für das Folgejahr. Dabei geben sie die folgenden 4 Rubriken an:

  • Anschaffungen von Medien
  • Personalgehälter (Bruttolohn)
  • Veranstaltungen
  • Kosten für IT (Netzwerk)

Es genügt ein einfaches Schreiben, das diese vier Rubriken enthält. Im Oktober stellt die Mediathek Wallis den Bibliotheken einen Grundsatzentscheid über die gewährten Subventionen zu.

Die Subventionen werden rückwirkend erstattet. Die Rechnungen und Originalbelege des abgelaufenen Jahres sind der Mediathek Wallis- Brig vor dem 30. April des laufenden Jahres zuzustellen. Diesen Dokumenten ist das Formular mit dem Grundsatzentscheid (vom vorhergehenden Jahr) beizulegen sowie eine detaillierte Aufstellung der Rechnungen in vier Rubriken: 

  • Anschaffung von Medien
  • Personalgehälter(Bruttolohn)
  • Veranstaltungen
  • Internet und IT-Netzwerk

Die Rechnungen sind in der Aufstellung (Liste) und auf dem Original zu nummerieren. Rechnungen, deren Originalformat kleiner als A4 ist, sind auf ein A4-Blatt zu kleben.

Zahlungsbelege müssen abgestempelt oder Überweisungen per Bank, e-banking oder Postscheckkonto mit entsprechenden Auszügen belegt sein.

Siehe nachfolgend eine Beispielsammlung von Rechnungen für das Subventionsdossier (Lohnausweis, Kassenzettel, aufgeklebte Quittungen, abgestempelte Belege) sowie die Übersicht subventionsberechtigter Kosten:




 
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