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Rahmenbedingungen

Gesetze

Die Bibliotheken im Wallis sind direkt und indirekt von mehreren Gesetzgebungen betroffen:

Basierend auf diesen Gesetzen definiert der Kanton Wallis in zwei Dokumenten seine Erwartungen an die Entwicklung der Bibliotheken. Hier werden qualitativen und quantitativen Voraussetzungen für den Erhalt von Subventionen (Investitionen und Betrieb) festgelegt.



Leitplan

Leitplan der Walliser Bibliotheken

Der Leitplan definiert einen kohärenten Rahmen, der es den Kantons- und den Gemeindebehörden (Staatsrat, Departemente, spezifische Institutionen) ermöglicht, ihre Entscheidungen zu treffen und dabei die spezifischen Interessen der einzelnen Bibliotheken oder Dokumentationszentren mit jenen des Walliser Bibliotheksnetzes und dessen Kundinnen und Kunden in Einklang zu bringen.

4. Leitplan 2019-2023: Professionalität, Dynamik und Einfachheit

Seit dem ersten Leitplan 2001 haben die sich die Bibliotheken im Wallis vernetzt, sind zertifiziert worden und sind stets bestrebt ihre Dienstleistungen an ihre Kundschaft anzupassen und zu verbessern. Bis 2023 soll die Bevölkerung einen möglichst einfachen, umfassenden und einheitlichen Zugang für zu allen Beständen und Dienstleistungen haben.



Weisungen

Kantonale Weisungen für Bibliotheken

Auf der Grundlage dieser Weisungen können Bibliotheken Subventionen für ihren Betrieb und für Investitionen beantragen.



Qualitätszertifizierung

Qualitätszertifizierung BiblioWallis Excellence (BWE)

Die Qualitätszertifizierung für subventionierte Walliser Bibliotheken wurde zwischen 2008 und 2012 in Zusammenarbeit mit der Mediathek Wallis und dem Verein BiblioWallis eingeführt. Sie basiert auf den Normen ISO 9’001 (Qualitätsmanagement) und ISO 14’001 (Umweltmanagement) und ist vom Verband der Unternehmen Valais excellence anerkannt.

BiblioWallis Excellence bietet den teilnehmenden Bibliotheken Hilfsmittel und Methoden zur Vereinfachung ihrer Arbeit (Management, Zusammenarbeit mit Behörden, Kundenbeziehung). Die Teilnahme am Qualitätssystem ist Voraussetzung, um von in den Genuss von kantonalen Subventionen zu kommen.



Subventionen

Der Kanton Wallis unterstützt Gemeinden mit Bibliotheken, welche die kantonalen Weisungen einhalten, mit Subventionsbeiträgen. Es wird unterschieden zwischen Beiträgen für Betriebs- und Investitionskosten.

Subventionen für Betriebskosten

Das Grundsatzgesuch (Subventionen für das laufende Jahr) sowie das Rückerstattungsgesuch (betrifft das vergangene Jahr) müssen bis spätestens dem 30. April bei der Mediathek Wallis (Standort Brig für das Oberwallis, Standort St-Maurice für das Unterwallis) eintreffen.

Grundsatzgesuch

Die für die Schul- und/oder Gemeindebibliothek zuständige Behörde formuliert ein Grundsatzgesuch für Subventionen; dies in Form eines Briefes mit einem Budget unterteilt in vier Rubriken:

  • Medienerwerb
  • Gehälter für Fachpersonal
  • Veranstaltungen
  • Internet/IT-Netzwerk

Im Oktober stellt die Mediathek Wallis den Bibliotheken einen Grundsatzentscheid über die gewährten Subventionen zu.

Rückerstattungsgesuch

Die Rückerstattung (in Form von Subventionen) betrifft Rechnungsbeträge des vorangegangenen Jahres, für welche ein Grundsatzgesuch gestellt und Subventionen gewährt wurden.

Das Rückerstattungsgesuch enthält das Rückerstattungsformular, welches belegt, dass die Rechnungen der Bibliothek den Subventionskriterien entsprechen. Diese Bestätigung ist vom Gemeindepräsidenten und dem Schreiber zu unterzeichnen. Beigelegt werden diesem Formular zusammenfassende Listen aller Rechnungsbeträge des Kalenderjahrs, die subventionsberechtigt sind, und die nach folgenden Kategorien gruppiert sind:

  • Medienerwerb
  • Personalgehälter (Bruttolohn) – Lohnausweis (+ Diplom bei Neuanstellungen)
  • Veranstaltungen
  • Internet/IT-Netzwerk

Die Rechnungsbeträge auf der Liste müssen klare Bezeichnungen enthalten, so dass eine Prüfung für die Subventionsberechtigung möglich ist (Bezeichnung + Rechnungsbetrag, sowie Total aller Rechnungsbeträge). Im Zweifelsfall behält sich die Mediathek Wallis das Recht vor, zusätzliche Informationen einzufordern und gegebenenfalls bei den Gemeinden nachzuprüfen, ob die Unterlagen mit den eingereichten Dokumenten übereinstimmen (Vergleich zwischen Originalbelegen und Liste).

Zur Erinnerung: Einige Kosten sind nicht subventionsberechtigt. Bitte halten Sie sich an folgende Bestimmungen:

Subventionen für Investitionskosten

Für alle Bau-, Renovations- und Erweiterungsprojekte können Subventionen beantragt werden. Dazu schicken Sie ein Dossier mit einem Subventionsantrag (in Form eines Briefes), mit den Plänen und den voraussichtlichen Kosten (Offerten) an nachfolgende Adresse:

Dienststelle für Unterrichtswesen
Planta 3
1950 Sitten

Um die Betreuung des Dossiers zu vereinfachen, wird empfohlen, eine Kopie des Dossiers und des Antrags an die Mediathek Wallis Brig (für das Oberwallis) oder die Mediathek Wallis St-Maurice (Unterwallis) zu schicken.