Subventionierung von Betriebskosten
Das Grundsatzgesuch (Subventionen betreffend das laufende Jahr) sowie das Rückerstattungsgesuch (betrifft das vorangegangene Jahr) müssen bis spätestens dem 30. April bei der Mediathek Wallis (Standort Brig für das Oberwallis, Standort St-Maurice für das Unterwallis) eintreffen.
Grundsatzgesuch
Die für die Schul- und/oder Gemeindebibliothek zuständige Behörde formuliert ein Grundsatzgesuch für Subventionen; dies in Form eines Briefes eingeteilt in vier Rubriken mit entsprechenden Budgets:
-
Medienerwerb
- Gehälter für Fachpersonal
- Veranstaltungen
- Internet/IT-Netzwerk
Im Oktober stellt die Mediathek Wallis den Bibliotheken einen Grundsatzentscheid über die gewährten Subventionen zu.
Rückerstattungsgesuch
Die Rückerstattung (in Form von Subventionen) betrifft Rechnungsbeträge des vorangegangenen Jahres, für welche ein Grundsatzgesuch gestellt und Subventionen gewährt wurden.
Das Rückerstattungsgesuch enthält das Rückerstattungsformular, welches belegt, dass die Rechnungen der Bibliothek den Subventionskriterien entsprechen. Diese Bestätigung ist vom Gemeindepräsidenten und dem Schreiber zu unterzeichnen. Beigelegt werden diesem Formular zusammenfassende Listen aller Rechnungen des Kalenderjahres, deren Rechnungsbetrag subventionsberechtigt ist, und die nach folgenden Kategorien gruppiert sind:
- Medienerwerb
- Personalgehälter (Bruttolohn) – Lohnausweis (+ Diplom bei Neuanstellungen)
- Veranstaltungen
- Internet/IT-Netzwerk
Die Rechnungen auf der Liste müssen klare Bezeichnungen enthalten, so dass eine Prüfung für die Subventionsberechtigung möglich ist (Bezeichnung + Rechnungsbetrag, sowie Total aller Rechnungsbeträge). Im Zweifelsfall behält sich die Mediathek Wallis das Recht vor, zusätzliche Informationen einzufordern und gegebenenfalls bei den Gemeinden nachzuprüfen, ob die Unterlagen mit den eingereichten Dokumenten übereinstimmen (Vergleich zwischen Originalbelegen und Liste).
Zur Erinnerung: Einige Rechnungen sind nicht subventionsberechtigt. Bitte halten Sie sich an folgende Bestimmungen:
Subventionierung von Investitionskosten
Für alle Bau-, Renovations- und Erweiterungsprojekte können Subventionen beantragt werden. Dazu schicken Sie ein Dossier mit einem Subventionsantrag (in Form eines Briefes), mit den Plänen und den voraussichtlichen Kosten (Offerten) an nachfolgende Adresse:
- Service de l’enseignement
Planta 3
1950 Sion
Um die Betreuung des Dossiers zu vereinfachen, wird empfohlen, eine Kopie des Dossiers und des Antrags an die Mediathek Wallis Brig (für das Oberwallis) oder die Mediathek Wallis St-Maurice (Unterwallis) zu schicken (Adressen siehe Kontakt).